Unsere Jugendhilfe-Einrichtung legt für die pädagogische Arbeit das KJHG, 'Hilfen zur Erziehung', zugrunde und unterstützt die Entwicklung des Kindes und des Jugendlichen durch
- pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen
- soziales Lernen in der Gruppe
- Begleitung der schulischen Förderung und
- durch Elternarbeit
Der Erziehungsauftrag konkretisiert sich im Hilfeplan (§ 36), in dem Erziehungsziele und Aufträge für die Umsetzung sowie evtl. Zusatzleistungen vereinbart werden.
Generelle Ziele sind:
- Überwindung von Entwicklungsverzögerungen und -defiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung
- schulische und berufliche Integration
- Stabilisierung des familiären Umfeldes
- soziale Integration im Gemeinwesen
Probleme der Kinder und Jugendlichen äußern sich z.B. in
- Entwicklungsrückständen und Entwicklungsstörungen
- Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltenssdefiziten
- Beziehungs-, Konflikt- und Gruppenunfähigkeit
- Identitätsproblemen, fehlender Orientierung
- Eigentumsproblemen u. Suchtgefährdung
Probleme der Familie zeigen sich u.a. in
- einer Überforderung der persönlichen Lebenssituation und
- daraus resultierend einer Beeinträchtigung der Fürsorge- und Erziehungskraft für das Kind bzw. den Jugendlichen
Pädagogik
Unsere pädagogischen Leistungen im Sinne des KJHG umfassen das Erziehungs- Förderungs- und Bildungsangebot unserer Einrichtung.